TAUFE

Sie möchten Ihr Kind taufen lassen? Oder Sie wollen selbst getauft werden?
Wir freuen uns sehr, dass Sie ihr Kind taufen lassen wollen oder dass Sie sich selbst taufen lassen wollen!

Melden Sie sich im Pfarrbüro bei Petra Serino und melden die Taufe an. Zur Taufanmeldung benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde. Dann können Sie einen Termin zur Taufe mit ihrem zuständigen Pfarrer oder ihrer zuständigen Pfarrerin vereinbaren. Während des Taufgespräches, das vor der Taufe stattfindet, werden alle wichtigen Dinge besprochen: der Ablauf des Gottesdienstes, der Taufspruch und besondere Wünsche an die Taufgestaltung.

Die Taufe findet in einem regulären Gottesdienst am Sonntagmorgen statt. Damit wollen wir zeigen, dass der Täufling in die Gemeinde aufgenommen wird, während diese auch anwesend ist.

Wer Taufpate werden kann, ist eine zunehmend wichtige Frage. Taufpate zu sein bedeutet, den Täufling in seiner christlichen Erziehung zu prägen. Das bedeutet, dass der Taufpate getauft, ein Mitglied der christlichen Kirche und deren Patenrechte besitzen muss. Mindestens ein Pate muss evangelisch sein. Paten benötigen eine Patenbescheinigung als Nachweis, den sie beim Pfarramt ihres Wohnortes bekommen.

Wir taufen im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die Taufe ist das sichtbare Zeichen der Gnade und Liebe Gottes. Mit der Taufe wird deutlich, dass der Getaufte ein Kind Gottes ist und dass er sein ganzes Leben lang von Gott begleitet wird.

Bei der Kindertaufe bitten die Eltern und Paten um die Taufe und sprechen stellvertretend für das Kind ihr "Ja". Damit ist das Versprechen einer christlichen Erziehung verbunden, bis das Kind später bei seiner Konfirmation dieses "Ja" bestätigen kann.

„So spricht der Herr: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst. Ich habe dich bei deinem Namen gerufen Du bist mein.“
(Jesaja 43,1)

KONFIRMATION

Das eigene "JA" zu Gott
Viele Konfirmandinnen und Konfirmanden sind schon als Kind getauft worden. Bei der Taufe haben ihre Eltern und Paten stellvertretend ihr "Ja" gesprochen.

Während der Konfirmandenzeit haben nun die Jugendlichen selbst die Möglichkeit, den christlichen Glauben besser kennenzulernen und intensiv über verschiedene Themen nachzudenken.

So können sie die Entscheidung ihrer Eltern zur Taufe überprüfen und mit ihrer Konfirmation bestätigen. Mit ihrer Konfirmation sagen sie selbst "Ja" zu ihrer Taufe und bekennen sich zum christlichen Gott. Sie bekommen einen Segen zugesprochen, der sie von nun an in ihrem Leben begleiten wird.

Mit der Konfirmation haben die Konfirmanden das Recht ein Patenamt zu übernehmen und an allen Entscheidungen in unserer Gemeinde mitzuwirken. Die Konfirmation findet immer am Sonntag Jubilate statt.

„So spricht der Herr: Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein.“
(nach 1. Mose 12,2)

TRAUUNG

Gemeinsam mit Gottes Segen
Sie wollen kirchlich heiraten und Ihre Ehe, die auf dem Standesamt geschlossen wurde, nun vor Gott bringen und ihn um seinen Segen bitten?

Melden Sie sich bitte rechtzeitig im Pfarrbüro bei Peta Serino. Vereinbaren Sie einen Termin Ihrer kirchlichen Trauung, damit die Kirche für Sie reserviert werden kann und Ihre Hochzeit in den Planungen berücksichtigt werden kann.

Für das Traugespräch vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Pfarrer oder Ihrer zuständigen Pfarrerin einen Termin. In diesem Gespräch werden alle wichtigen Dinge besprochen und der Traugottesdienst gemeinsam geplant.

Für die Musik beim Traugottesdienst ist in der Regel eine Organistin oder ein Organist unserer Kirchengemeinde zuständig. Wenn Sie andere Wünsche haben oder wenn es weitere musikalische Beiträge im Gottesdienst geben soll, sollten Sie das frühzeitig abklären.

Für den Blumenschmuck können Sie einen Floristen Ihrer Wahl beauftragen. Sie sollten dies dann mit unserem Mesner Willi Gröner absprechen.

„Über alles aber zieht an die Liebe, die da ist das Band der Vollkommenheit.“
(Kolosser 3,14)

BESTATTUNG

Hoffnung auf die Auferstehung
Wenn jemand stirbt, dann sind wir traurig. Er fehlt in unserem Leben. Wir müssen Abschied nehmen, das fällt uns schwer. Wir können uns aber sicher sein, dass Gott uns begleitet und bei uns ist, und wir diese schwere Zeit nicht allein durchstehen müssen. Als Christen glauben wir, dass mit dem Tod nicht alles zu Ende ist, sondern dass er der Anfang eines neuen Lebens ist. Das Leben bei Gott. Mit dem Tod ist die Hoffnung auf die Auferstehung verbunden, die uns Trost gibt.
Wenn ein Angehöriger gestorben ist, scheuen Sie sich bitte nicht, im Pfarrbüro anzurufen. Ihr zuständiger Pfarrer oder Ihre zuständige Pfarrerin ist Tag und Nacht für Sie da. Er oder sie begleitet Sie in der schweren Zeit und auch schon vorher auf dem Sterbebett.

Im Sterbefall, wenn ein Arzt den Tod festgestellt hat und das Bestattungsunternehmen informiert wurde, wird auch das zuständige Pfarramt darüber unterrichtet. Sie können aber auch jederzeit selbst anrufen.

Gerne kommt der zuständige Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin ins Haus, um den Verstorbenen zu verabschieden und ihm einen Segen zuzusprechen, bevor er vom Bestattungsunternehmen abgeholt wird.

Im Trauergespräch wird dann alles Wichtige besprochen: Die Auswahl eines Bibeltextes, meistens der Konfirmationsspruch des Verstorbenen, Liedwünsche, der Lebenslauf und weitere persönliche Bedürfnisse sind Bestandteil des Gesprächs. Der zuständige Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin wird sich diesbezüglich bei Ihnen melden.

Die Beerdigung auf dem Friedhof beginnt in der Regel mit einem Gottesdienst in der Aussegnungshalle. Anschließend begibt man sich gemeinsam auf den Friedhof zur Beerdigung.

Im Gottesdienst in der Gemeinde am Sonntag vor oder nach der Bestattung wird an den Verstorbenen Fürbitten gedacht.

Am letzten Sonntag im Kirchenjahr, am Ewigkeitssonntag, werden noch einmal alle Verstorbenen namentlich im Gottesdienst vorgelesen. Dazu erhalten die nächsten Angehörigen eine persönliche Einladung.
Die Zeit der Trauer ist mit der Beerdigung nicht abgeschlossen. Gerne können Sie sich bei Ihrem zuständigen Pfarrer oder Ihrer zuständigen Pfarrerin melden. Er oder sie steht Ihnen zur Verfügung.

„Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt.“
(Johannes 11, 25)


KIRCHENEINTRITT

Die meisten Menschen werden Mitglied der evangelischen Landeskirche, indem sie als Kinder getauft werden. Natürlich können aber auch Erwachsene in die evangelische Kirche eintreten. Dabei unterscheidet man zwischen Aufnahme durch die Taufe, Übertritt und Wiedereintritt.

Durch die Taufe wird eine Person in die Landeskirche aufgenommen, die bisher keiner anderen christlichen Kirche angehört hat und deshalb nicht getauft ist. Gehört eine Person vorher einer anderen christlichen Kirche an, spricht man von Übertritt. Wiedereintritt schließlich meint den erneuten Eintritt einer Person, die bereits Mitglied der evangelischen Kirche war aber aus der Kirche ausgetreten ist.

Wenden Sie sich an den Pfarrer, in dessen Seelsorgebezirk sie wohnen, und äußern Sie Ihren Wunsch, in die Kirche einzutreten. Er wird Sie zu einem Gespräch einladen, um Sie kennen zu lernen und alles weitere mit Ihnen besprechen. Wenn Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten möchten, können Sie sich neben Ihrem Ortspfarrer auch an jeden anderen Pfarrer der Landeskirche wenden.
Sie sollten die grundlegenden Inhalte des evangelischen Glaubens kennen. Wenn Sie noch nicht so gut über den Glauben Bescheid wissen, können sie sich an den Pfarrer wenden, der für Ihren Eintritt zuständig ist. Er wird Sie mit den wichtigsten Inhalten des evangelischen Glaubens vertraut machen. Manche Kirchengemeinden bieten auch so genannte "Glaubensgrundkurse" an. Solche Kurse stehen nicht nur Menschen, die in die Kirche eintreten möchten, sondern allen Interessierten, offen.
Ja, aber nur, wenn sie für das neue Kirchenmitglied Ausdruck der Freude sein kann. Empfindet es eine solche öffentliche Feier dagegen als unangenehm, kann an ihre Stelle eine kleine feierliche Einführung im Anschluss an den Gottesdienst treten. Sie findet in der Regel ohne Beteiligung der Gemeinde in der Sakristei statt. Sie können Ihre neue Kirchenmitgliedschaft auch dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie am Abendmahl teilnehmen.
Ja, denn eine Doppelmitgliedschaft sollte es nicht geben. Ihren Austritt erklären Sie auf dem Standesamt. Wenn Sie bisher der katholischen Kirche oder der israelitischen Religionsgemeinschaft angehören, müssen Sie Ihren Austritt nachweisen können, bevor Sie in die evangelische Kirche eintreten. Wenn sie bisher einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft angehören, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden Württemberg (ACK) gehört (eine Liste der ACK-Kirchen finden Sie über den unten stehenden Link), brauchen Sie nicht erst auszutreten. Ihre Mitgliedschaft in einer ACK-Kirche endet automatisch mit Ihrem Eintritt in die evangelische Landeskirche.